24H Pflege und Betreuung im eigenen Zuhause


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Wir sind gerne

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9.00 bis 20.00 Uhr

Samstags

10.00 bis 18.00 Uhr

Sonntags

Nach Vereinbarung


Anrufe aus dem deutschen Festnetz und Mobilfunknetz sind kostenlos.

24H Pflege und Betreuung

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Kosten


Auf dieser Seite möchten wir Ihnen einen Überblick über die Kosten und mögliche Vergünstigungen geben. Für uns steht an erster Stelle, Ihnen eine qualifizierte, kompetente, aber dennoch kostengünstige Betreuungskraft zur Verfügung zu stellen.


Die von uns beschäftigten Betreuungskräfte verfügen in der Regel über eine gute Ausbildung, große Motivation, teilweise jahrelange Erfahrung in der Betreuung und Pflege und besitzen Grund- bis Fortgeschrittene Sprachkenntnisse. 


Die monatlichen Kosten für eine   Betreuungskraft   sind abhängig von ihrer Qualifikation, Erfahrung, Sprachkenntnissen und den vereinbarten Leistungen, die Sie von der   Betreuungskraft   erwarten, ab. Diese betragen mindestens  2.550,00 €  pro Monat, inkl. Kranken-, Sozial-, Haftpflicht- und Unfall-Versicherung der Betreuungskraft.


Es wird kein zusätzliches Honorar berechnet.


Eine Rund­um­-Be­treu­ung im eigenen Zuhause kann schon ab  85,00 € am Tag realisiert werden.

24H Pflege und Betreuung- welche Zuschüsse stehen Ihnen zu?


Die Kosten der -24H Pflege und Betreuung- können durch verschiedene Leistungen der Pflegekasse sowie steuerliche Vorteile reduziert werden.



Pflegegeld (monatlich):


Die Höhe des Pflegegeldes orientiert sich am Pflegegrad der pflegebedürftigen Person. Folgende Ansprüche bestehen:


➔ Pflegegrad 1: kein Anspruch

➔ Pflegegrad 2: 347 Euro

➔ Pflegegrad 3: 599 Euro

➔ Pflegegrad 4: 800 Euro

➔ Pflegegrad 5: 990 Euro

 

 

Verhinderungspflege:

Die Pflegekasse zahlt pro Jahr bis zu 1.612 Euro für Pflegekosten im Rahmen der Verhinderungspflege. Das gilt, wenn professionelle Pflegekräfte oder Personen, die nicht im selben Haushalt leben und nicht eng mit der pflegebedürftigen Person verwandt sind, die Ersatzpflege leisten.


Gründe für tageweise Verhinderungspflege können Ruhetage, Erholungsurlaub, Krankenhausaufenthalt oder Reha-Aufenthalt sein.

 

Kurzzeitpflege:

Die Pflegekasse bezuschusst im Rahmen einer Kurzzeitpflege zunächst nur die anfallenden Pflegekosten, also den größten Kostenpunkt, mit einem Maximalbetrag von 1.774 Euro. Dieser wird unabhängig vom Pflegegrad bezahlt, aber erst ab Pflegegrad 2. Sie können zusätzlich das nicht genutzte Budget der Verhinderungspflege nutzen, um diesen Betrag aufzustocken. So steigt der maximale Zuschuss der Pflegekasse auf bis zu 3.386 Euro pro Jahr.


Mögliche Steuervergünstigung:

Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Pflege entstehen, können steuerlich geltend gemacht werden. Mögliche Steuervergünstigungen hängen von Ihrer persönlichen Steuersituation ab.

Gern berate ich Sie kostenlos und unverbindlich.


Ihre Fragen lassen sich erfahrungsweise in einem persönlichen Gespräch am besten beantworten.

Oder lassen Sie sich unverbindlich ein Angebot erstellen.


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